Schadenabwicklung bei Brand- und Wasserschäden mit der Gebäudeversicherung

Wie verhalten Sie sich im Schadenfall richtig? Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Ein Wasserschaden kann schnell entstehen und kommt immer unerwartet. Jetzt heißt es, schnell handeln und sich korrekt verhalten, damit die zuständige Versicherung die Kosten übernimmt. Unser Service umfasst die notwendige Dokumentation und die gesamte Schadenabwicklung Ihres Wasserschadens mit der Versicherung. Wir treffen für Sie alle notwendigen Absprachen mit Schadenregulierern und Sachverständigen. Sie können sich in Ruhe um andere Belange kümmern – alle notwendigen Erklärungen, Schadenmeldungen oder anderweitigen Schriftverkehr übernehmen wir für Sie.

Wasserschaden! Was nun?

Hamacher Brand- und Wasserschadensanierung – Abwicklung und Wasserschadenbeseitigung aus einer Hand!

  • Stoppen Sie wenn möglich die Wasserzufuhr.
  • Stellen Sie den Strom ab.
  • Beseitigen Sie ausgetretenes Wasser wenn möglich
  • Retten Sie vorhandenen Hausrat
  • Rufen Sie uns an: +49 2801 7009920

Alles Weitere übernehmen wir für Sie!

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

+49 2801 7009920Hamacher Brand- und Wasserschadensanierung

Unser Komplettservice: Von der Schadenbeseitigung, über die Schadensanierung, bis hin zu kompletten Schadenabwicklung mit der zuständigen Versicherung.

Schadendokumentation

Für eine komplikationslose Schadenabwicklung mit dem zuständigen Versicherer, empfiehlt sich eine umfangreiche Dokumentation des Schadenverlaufes. Bei der Schadenaufnahme dokumentieren wir das gesamte Ereignis und halten alles bildlich fest. Alle beschädigten Gegenstände werden gelistet. Diese Dokumentation ermöglicht dem Versicherer, den Umfang des Wasserschadens korrekt bemessen zu können.
Basierend auf der Schadendokumentation erstellen wir einen Schadenbericht und melden stellvertretend für Sie den Schaden umgehend dem zuständigen Versicherer.

Sofortmaßnahmen

Wir sorgen nötigenfalls für eine Schadenminderung und schützen Sie vor möglichen Gesundheitsschäden. Wir beginnen mit der Ursachenanalyse. Bei einem Wasserschaden wird eine Leckortung der wasserführenden Leitungen vorgenommen. Alle notwendigen Sofortmaßnahmen werden unmittelbar eingeleitet. Vertrauen Sie ganz unserer Expertise. Wir wissen, welche Maßnahmen wirklich zwingend und unmittelbar erforderlich sind, um Folgeschäden möglichst zu vermeiden.

Wasserschadenbeseitigung und Bautrocknung

Zur Festlegung der Vorgehensweise erstellen wir ein Angebot über alle erforderlichen Trocknungsmaßnahmen, sowie die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Wasserschadenbeseitigung. Über dieses Angebot holen wir eine Zusage der Kostendeckung bei der Versicherung ein.

Beratung

Ein Schadenfall kann sehr unangenehm sein. Daher ist es umso wichtiger, einen professionellen Fachbetrieb für die Schadenbehebung an der Seite zu haben. Wir stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie ausführlich. Dabei dürfen Sie sich ganz auf unsere Fachkompetenz als Meisterbetrieb, als Fachbetrieb für Gebäudetrocknung und unser langjähriges Know-How in der Abwicklung von Wasserschäden verlassen. Wir planen und besprechen mit Ihnen den Sanierungsvorgang. Zusätzlich beraten wir Sie zu Maßnahmen, die für einen künftigen Schutz Ihrer Immobilie empfehlenswert sind.

Abrechnung mit der Versicherung

Die Abrechnung erfolgt auf Wunsch direkt mit Ihrer Versicherung. Somit müssen Sie im Falle eines Wasserschadens nicht in Vorkasse treten. Je nach Ihren persönlichen Versicherungsbedingungen fällt lediglich eine Selbstbeteiligung an. Die Schadenabwicklung durch Hamacher Brand- und Wasserschadensanierung bleibt für Sie kostenlos.

Wasserschadensanierung

Wir kümmern uns um die komplette Wasserschadensanierung. Wir koordinieren unsere erfahren Handwerker-Teams und planen gezielt einen reibungslosen Sanierungsvorgang – und zwar Gewerks-übergreifend! So können wir die Schadenbeseitigung und die nachfolgenden Sanierungsmaßnahmen ohne unnötige Verzögerungen durchführen.
Von der Gebäudetrocknung, über die Entfernung von Schimmelpilzen, bis hin zu den Wiederherstellungsmaßnahmen erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand!

Mit Profis an Ihrer Seite Folgeschäden vermeiden. Sorglos und unkompliziert!

Sie dürfen sich ganz auf uns verlassen. Mit Ihrer Versicherung sprechen wir.

Sie haben Fragen zur Schadenabwicklung? Wir beantworten Ihre Fragen gern.

Rufen Sie uns an. Vereinbaren Sie auch kurzfristig einen Termin.
Wir helfen Ihnen schnell, fachgerecht und Gewerks übergreifend.

Hamacher Brand- und Wasserschadensanierung, Ihr Spezialist für Wasserschadenbeseitigung und Schimmelsanierung

Welche Versicherung zahlt im Fall eines Wasserschadens?

Grundsätzlich gilt bei einem Wasserschaden:

  • Die Hausratversicherung des Bewohners ersetzt den Wasserschaden an beweglichem Mobiliar.
  • Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers reguliert den Wasserschaden an fest mit dem Gebäude verbundenen Bauteilen und Einrichtungen.
  • Die Privathaftpflichtversicherung des Fremdverursachers trägt die Wasserschadenbeseitigung beim Geschädigten.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Wasserschaden?

Alle Wasserschäden an der Immobilie selbst, verursacht durch eigenes Leitungswasser werden von der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Genau betrachtet betrifft dies alle Wasserschäden, die durch fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile verursacht wurden, wie Rohrleitungen, Heizungsanlagen und Sanitäranlagen. Die Kosten für die Reparatur sowie für die Instandsetzung werden übernommen.
Bei wenig genutzten Immobilien, wie zum Beispiel Ferienhäusern oder bei Leerstand übernimmt die Versicherung den Schaden nur unter bestimmten Bedingungen. Beispielsweise muss eine regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen gewährleistet sein.

Wann ist die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung für einen Wasserschaden zuständig?

Wird ein Wasserschaden in Ihrer Wohnung von einem Nachbarn verursacht, ist er Ihnen gegenüber haftpflichtig. Gleiches gilt für die umgekehrte Situation: Sie verursachen einen Wasserschaden in einer Nachbarwohnung: Ihre Privathaftpflichtversicherung ist zuständig für die Regulierung der Schadenbehebung.
Bei Wasserschäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser am eigenen Mobiliar und beweglichen Dingen ist die Hausratversicherung zuständig. Sie ersetzt den Schaden, wenn er durch Wasser- oder Abwasserleitungen, Leitungssystemen in der Immobilie, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Heizungsanlagen, Klimaanlagen oder auch durch Anlagen zur Berieselung oder Sprinkleranlagen verursacht wurde. Auch Schäden durch aufsteigendes Grundwasser, ein ausgelaufenes Wasserbett, ein undichtes Aquarium, Plansch- und Reinigungswasser oder durch den Rückstau in der Kanalisation werden von der Hausratversicherung abgedeckt.

Welche Wasserschäden werden von der Elementarversicherung getragen?

Naturereignisse können mit der zerstörerischen Kraft des Wassers große Schäden anrichten. Wasserschäden durch Rückstau und Hochwasser wie Überschwemmungen in Kellern und Wohnräumen zählen zu den ganz extremen Schadenfällen. Liegt ein Wasserschaden auf Grund der genannten Ereignisse vor, ist die Elementarversicherung (Zusatzversicherung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung) der zuständige Regulator.

Ihre Vorteile einer professionellen Schadenbehebung

  • Folgeschäden vermeiden
  • Schäden richtig erkennen und fachgerecht handeln
  • Beruhigtes und Gesundes Wohnen

Ihre Vorteile mit einem Fachbetrieb für Gebäudetrocknung an Ihrer Seite

  • Langjährige Erfahrung mit der Sanierung von Feuchtigkeitsschäden
  • Fachgerechte Schadenbesichtigung und Sanierung vom Meisterbetrieb
  • Bei einem Notfall sind wir unmittelbar bei Ihnen
  • Kosten und Zeitaufwand sparen
  • Direkte Abwicklung mit Ihrer Versicherung
  • Qualifiziertes Fachpersonal
  • Professionelle Komplettabwicklung aller Gewerke

Fragen zum Thema Wasserschaden?

  • Was ist die Ursache für den Wasserschaden?
  • Was muss alles getrocknet werden?
  • Was muss ich bei einem Wasserschaden tun?
  • Wer informiert die Gebäudeversicherung?
  • Ist meine Gesundheit gefährdet?
  • Wurden Bakterien oder Schadstoffe verteilt?
  • Übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten?

Wir klären Sie auf: